Rechtliche Pflichtvorgaben für Websites, eShops und Print


Ihre Website – Ihre Verantwortung! Was Sie selbst und eine professionelle Agentur tun können, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

Verantwortung für die Rechtssicherheit einer Website

Um es vorweg zu nehmen: Sie als „Besitzer“ bzw. Betreiber der Website tragen die volle Verantwortung dafür, dass alles darauf rechtlich, formal und inhaltlich korrekt ist. Ihre Website – Ihre Verantwortung!

Sicherlich sollte eine gute Agentur Sie vor gewissen Fehlern bewahren. Zum Beispiel beim Impressum: Nach dem Telemediengesetz benötigt man für beinahe jede Website ein Impressum. Je nach Inhalt kann bzw. muss dies ganz unterschiedlich aussehen. Ihre Agentur sollte wissen, welche Informationen Sie dort anzugeben haben.

Wenn Sie einen Webshop betreiben, benötigen Sie eine Widerrufsbelehrung. Durch AGBs können Sie für Ihren Shop weitere Kaufbedingungen einführen. Eine professionelle Agentur weiß genau, an welcher Stelle im Kaufprozess auf jene rechtlich relevanten Informationen hingewiesen oder in welcher formellen Art und Weise diese vom Kunden akzeptiert werden müssen. Die rechtliche Gültigkeit des Inhalts kann Ihnen aber nur ein fachlich kompetenter Anwalt garantieren.

Sicherlich lassen sich durch vertragliche Vereinbarungen gewisse Risiken „abwälzen“, jedoch niemals die Verantwortung.

Ein Beispiel: Sie veranlassen Ihre Agentur vertraglich dazu, Bilder für die Website zu suchen und in Ihrem Namen zu lizensieren. Die Agentur kommt dem nach und lizensiert die von Ihnen ausgewählten Bilder, aber vergisst bedauerlicherweise eines. Wenn dies der Bildagentur auffällt, sind trotzdem Sie als Betreiber zunächst derjenige, der in Regress genommen wird. Wenn Sie im Schadensfall Ihre Agentur als Urheber des Verstoßes angeben, zahlen im schlimmsten Falle Sie !UND! die Agentur die Strafe – d.h. konkret: der Schaden verdoppelt sich. Sie können sich aber in diesem Falle den durch die Agentur verursachten Schaden bei der Agentur zurückholen, für die wir an dieser Stelle hoffen möchten, dass sie eine sog. „Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung“ abgeschlossen hat.

Das oben genannte Beispiel kann Sie übrigens auch bei Print-Werbung treffen. Ein nicht-lizensiertes Bild kann, je nach Druck-Auflage, richtig teuer werden. Fällig wird auch hier eine Strafzahlung sowie die Kosten für eine Nachlizensierung.

Kritisch wird es, wenn es um persönliche Daten Ihrer Kunden geht. Dann gibt es nicht nur formelle, sondern auch technische Richtlinien einzuhalten.

Wenn Sie einen Newsletter-Service anbieten, haben Sie z.B. dafür zu sorgen, dass niemand Ihren Newsletter unfreiwillig erhält und müssen dieses im Zweifelsfall auch nachweisen (z.B. durch Abspeichern einer sog. Double-OptIn-Bestätigung in der Datenbank). Ebenso muss die Abbestellung über mehrere Wege möglich sein.

Sie nutzen eine Website-Tracking-Lösung? Weisen Sie den Nutzer darauf hin, welche Daten von Ihm erhoben werden! Außerdem  sind Sie verpflichtet, dem Nutzer die Möglichkeit eines sog. „Opt-Out“s anzubieten. Auch auf die Verwendung von Cookies kann man inzwischen vorbeugend hinweisen.

Login-Daten – z.B. für Ihren eShop – müssen Sie ganz besonders schützen. Speichern Sie Zahlungsinformationen Ihrer Kunden, sollten diese nur verschlüsselt abgelegt werden, um diese vor unbefugtem Zugriff zusätzlich zu schützen.

Rechtliche und formelle Richtlinien können sich mit der Zeit ändern – Stichwort: DSGVO, mit Stichtag 25.05.2018

Gerade wenn Ihre Website schon etwas länger und das auch unverändert online ist, sollten Sie überprüfen, ob sie noch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Auch wenn Ihre Homepage 2010 online gegangen ist, hat sie den heutigen Gesetzen zu entsprechen.

Wenn Sie bereits wissen, dass Ihre Website einer Anpassung bedarf, sollte diese zügig erfolgen, bevor es zu einer oder gar mehreren Abmahnungen kommt. Wir helfen schnell und kompetent, ersetzen kritische Inhalte oder entfernen diese vorübergehend und beraten Sie bei der weiteren Vorgehensweise. Wobei wir beim Thema DSGVO ganz gerne darauf hinweisen möchten, dass es – derzeit immernoch, auch nach dem Stichtag – diverse Unklarheiten bezüglich einer rechtlich korrekten Umsetzung von verschiedenen Verordnungen gibt. Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf einen Heise.de-Artikel, der die aktuelle Lage recht gut auf den Punkt bringt...

Ist es bereits zu einer Abmahnung gekommen, sollten Sie auf jeden Fall zusätzlich einen spezialisierten Anwalt einschalten. Je nach Fall und Sachlage bieten Rechtsanwälte auch an, sich Ihrem Fall für einen Pauschalbetrag anzunehmen. Nichtsdestotrotz müssen strittige Inhalte entfernt oder getauscht und fehlerhafte Vorgänge korrigiert werden.

Copyright © 2023 Pix Software GmbH | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB